Imkereiförderung in Österreich (AMA) – Bienenstockwaagen

Fördermöglichkeiten für Imkereibetriebe im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027.

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Bienenstockwaage im Einsatz

Was ist die Imkereiförderung der AMA?

Die Imkereiförderung in Österreich wird im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027 umgesetzt und von der AMA (Agrarmarkt Austria) administriert. Ziel ist es, die Bienenzucht zu stärken, die Qualität der Imkereiproduktion zu verbessern und nachhaltige Investitionen zu unterstützen.

  • Förderung im Rahmen des EU-GAP-Strategieplans
  • Unterstützung für Investitionen in die Imkerei
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Tiergesundheit und Produktion
  • Technische Ausstattung kann je nach Maßnahme förderbar sein

Sind Bienenstockwaagen förderfähig?

Elektronische Bienenstockwaagen können im Rahmen bestimmter Fördermaßnahmen grundsätzlich förderfähig sein, sofern sie den jeweiligen Richtlinien der AMA entsprechen und dem Förderzweck dienen.

Wichtig: Der Förderantrag muss in der Regel vor der Anschaffung bzw. Bestellung gestellt und genehmigt werden.

Ob eine konkrete Investition förderbar ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme, dem Betrieb und den aktuellen Richtlinien ab.

Warum Bienenstockwaagen in der modernen Imkerei?

  • Kontinuierliche Gewichtskontrolle der Bienenvölker
  • Erkennung von Trachtbeginn und Honigertrag
  • Unterstützung bei Fütterungsmanagement
  • Reduzierter Kontrollaufwand vor Ort

Unsere Bienenstockwaagen

  • Für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet
  • Stabile und wetterfeste Bauweise
  • Präzise Gewichtsmessung
  • Kompatibel mit gängigen Beutensystemen
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Ablauf der Förderung

  1. Informationen zur passenden Fördermaßnahme einholen
  2. Antrag über die zuständige Stelle bzw. AMA-System einreichen
  3. Genehmigung vor Kauf abwarten
  4. Investition tätigen (z. B. Bienenstockwaage anschaffen)
  5. Nachweise einreichen und Förderung erhalten

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Imkerinnen und Imker bzw. landwirtschaftliche Betriebe mit Imkereibetrieb, abhängig von den jeweiligen Richtlinien.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig vom Betriebstyp und der jeweiligen Einstufung im AMA-Programm:

  • Konventionelle Imkereien: in der Regel 35 % Zuschuss
  • Bio-Imkereien: in der Regel 45 % Zuschuss
  • Bio-Imkereien im Qualitätsprogramm: bis zu 55 % Zuschuss

Die genaue Förderquote richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der AMA im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027.

Muss ich vor dem Kauf ansuchen?
Ja, in den meisten Fällen ist eine Antragstellung vor der Investition erforderlich.

Sind mehrere Geräte förderbar?
Das hängt von Betriebsgröße und Fördermaßnahme ab.

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